Der Hanauer Anzeiger (HA) hat in seiner Montagsausgabe die Stellungnahme der LEG Hessen-Hanau zur vorangegangenen Berichterstattung (Artikel vom 6. Juni lesen) in Auszügen veröffentlicht (Stellungnahme lesen). Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Nicht veröffentlicht wurden leider der Faktencheck sowie die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, aus denen hervorgeht, dass die Arbeit der LEG und der betroffenen Handwerksfirmen – entgegen der Aussagen von Frau Backhaus-Arnold – sehr gut ist.
Wir bedanken uns deshalb ausdrücklich bei unseren Handwerkern, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz dafür gesorgt haben, dass trotz der Corona-Pandemie die Wohnungen zeitnah und in toller Qualität fertiggestellt wurden, und bei unseren vielen zufriedenen Käufern.
Faktencheck: Die LEG Hessen-Hanau legte von Beginn an Wert auf ein hohes Entwicklungstempo, um dringend benötigten (bezahlbaren) Wohnraum in Hanau schnell realisieren zu können. Die Zeitpläne waren ambitioniert: Zwischen dem Kauf der Kaserne ohne Baurecht Ende 2016 und dem Einzug der ersten Bewohner im Mai 2020 lagen nur knapp dreieinhalb Jahre. Die Kaufverträge sahen für die Übergabe der Wohnungen im ersten Bauabschnitt des Triangle Housing Ende Mai 2020 vor. Darüber hatte u. a. der Hanauer Anzeiger mehrfach berichtet (siehe z. B. 6.11.2019, S. 20). Im April 2020 gab es eine Baubehinderungsanzeige aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie, die zu einer Verzögerung der Übergabe eines Teils der Wohnungen um rund vier Wochen führte. Darüber wurden die Käufer umgehend informiert. Unter Berücksichtigung der vertraglich zulässigen Verschiebung wegen der Baubehinderungsanzeige wurden somit alle vertraglich vereinbarten Termine eingehalten.
Faktencheck: Die Eigentumswohnungen im Bereich Triangle Housing werden von der LEG Hessen-Hanau weit unter dem Marktpreis von derzeit rd. 3.600 Euro je Quadratmeter angeboten. Damit wurde das Ziel verfolgt, auch mittleren Einkommensschichten den Erwerb von Eigentum für die Selbstnutzung zu ermöglichen. Dafür verpflichten sich die Erwerber, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren die Wohnungen ausschließlich selbst zu nutzen, damit die Wohnungen nicht von Spekulanten als Renditeobjekt missbraucht werden können. Außerdem hat – ebenfalls zum Schutz vor Spekulanten – die LEG Hessen-Hanau ein Rückkaufrecht für den Fall, dass eine Wohnung wieder verkauft werden muss. Beim Versterben eines Ehepartners bleibt der andere Ehepartner selbstverständlich Eigentümer der Wohnung.
Faktencheck: Die Kaufpreise für die Wohnungen liegen deutlich unter dem Marktpreis in Hanau. Die beim Erwerb einer Immobilie anfallenden Nebenkosten sind obligatorisch und liegen nicht im Einflussbereich der LEG Hessen-Hanau. Für die Nutzung der öffentlichen Stellplätze fallen keine Kosten an. Mit jeder Wohnung ist ein Parkplatz zu einem unter dem Marktpreis liegenden Preis von 8.000 Euro zu erwerben.
Faktencheck: Anders als bei vielen anderen Wohnungsbauprojekten werden alle Wohnungen im Triangle Housing mit vollständig ausgestatteten Küchen geliefert, die im Gesamtkaufpreis bereits enthalten sind. Die Käufer haben bei der Wahl der Küche Individualisierungsmöglichkeiten. Sie können zwischen zwei Ausführungsvarianten entscheiden und dabei die Farben und Ausführung, z. B. der Fronten und Arbeitsplatten, selbst wählen.
Faktencheck: Eine Besichtigung von Wohnungen war und ist grundsätzlich möglich, sofern das mit dem Bauablauf und der individuellen Sicherheit vereinbar ist. Beim Pioneer Park Hanau handelt es sich um eine Großbaustelle, auf der parallel die Erschließung einer Fläche von insgesamt rund 50 Hektar und der Bau von rund 1.600 Wohneinheiten koordiniert wird. Das Betreten der Gebäude ist aus Gründen der Sicherheit teilweise nicht möglich, z. B. während der Sanierung der Treppenhäuser. Um einen Eindruck von der Bauausführung erhalten zu können, wurde bereits zum Vertriebsstart eine Musterwohnung eingerichtet, die den Interessenten für eine Besichtigung zur Verfügung steht und die die Angaben aus den Prospekten vor Ort anschaulich macht.
Faktencheck: Der Bau der Wohnungen sowie die Abnahmen wurden von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begleitet, die den Zustand der Wohnungen in ihren Stellungnahmen dokumentiert haben. Die Sachverständigen sprechen von „Bagatellen“. Bei den meisten Beanstandungen handle es sich um optische Beeinträchtigungen und nicht um Mängel. Die laut Sachverständigen insgesamt wenigen Mängel sind als „unwesentlich zu bezeichnen, sie können kurzfristig nachgebessert werden und stehen weder einer Abnahme noch Bezugsfähigkeit im Wege.“ Alle während der Abnahme festgestellten Mängel werden umgehend, zum Teil schon während der Abnahme, beseitigt. Das wurde von vielen Erwerbern ausdrücklich gelobt.
Faktencheck: Das trifft für einzelne Wohnungen zu und ist in der Ausbildung der tragenden Wände aus dem Bestand begründet. Die Beanstandung, in einzelnen Wohnungen sei eine Nische zu klein, um darin eine handelsübliche Waschmaschine aufzustellen, stellt – auch nach Auffassung der Sachverständigen – allerdings keinen Mangel da. Unabhängig davon hat die LEG Hessen-Hanau angeboten, dafür ohne Verpflichtung auf Kulanzbasis eine Lösung zu finden.
Faktencheck: Auf vielfachen Wunsch der Käufer, die ihre Wohnungen möglichst schnell beziehen wollen, hat die LEG Hessen-Hanau Abnahmen und Übergaben in einem Termin zusammengefasst. Deshalb – und zur Sicherheit der Käufer – haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen Teil der Abnahmen begleitet. In keiner einzigen Wohnung wurden bislang von den Sachverständigen Mängel festgestellt, die einer Abnahme entgegenstehen. Damit besteht für die Erwerber die Verpflichtung, den Kaufpreis vollständig zu zahlen und die Wohnungen abzunehmen. Das wurde von einzelnen Erwerbern unzulässigerweise verweigert. Wir behalten uns vor, bei einer unzulässigen Abnahmeverweigerung den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises besteht weiterhin der Anspruch auf vollständige Mängelbeseitigung, und dieser Verpflichtung ist die LEG Hessen-Hanau bislang in jedem einzelnen Fall nachgekommen.
Faktencheck: Diese Aussage ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch: Für die Reservierung der Wohnungen (Ankaufserklärung) wurde – anders als bei den meisten Wohnungsbauprojekten – keine Gebühr genommen. Auch der Rücktritt von Reservierungen erfolgte in allen Fällen kostenfrei. Die Vergütungen für den Vertrieb der Sparkasse Hanau wurden in jedem Fall vollständig von der LEG Hessen-Hanau übernommen. Damit ist diese Regelung für die Erwerber deutlich vorteilhafter als die jüngst vom Bundestag verabschiedete Regelung, nach der die Kosten des Maklers zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden.
Faktencheck: Es ist richtig, dass die Parkplätze im Bereich des Gebäudes 303 zum Zeitpunkt der Abnahme des Gemeinschaftseigentums noch nicht vollständig hergestellt waren. Der Fokus der Bauarbeiten liegt auf den Gebäuden und den Wohnungen, um den Erwerbern den möglichst schnellen Einzug zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt müssen laut Kaufvertrag Außenanlagen, wie z. B. Stellplätze und Grünflächen, noch nicht fertiggestellt sein. Die ausstehenden Restarbeiten stellen deshalb keinen Mangel dar. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels – also weniger als eine Woche nach den Abnahmen des Sondereigentums – waren die Stellplätze fertiggestellt.
Faktencheck: Das ist korrekt und vertraglich auch nicht geschuldet. Die Wohnungen wurden von der LEG Hessen-Hanau teilweise mehr als zwei Jahre vor Fertigstellung zur Reservierung angeboten. Dass sich in einem solchen Zeitraum Maße ändern können, ist nachvollziehbar. Den Käufern steht ein Grundriss mit Maßband für ihre Wohnung zur Verfügung, um einen Eindruck von den Dimensionen zu erhalten. Die maßgenaue Anpassung von Möbeln etc. sollte in jedem Fall erst nach dem finalen Aufmaß vor Ort nach Fertigstellung der Wände und Böden geschehen.
Faktencheck: Mit den Zahlungsmodalitäten der Nebenkosten hat die LEG nichts zu tun; das muss innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit der Hausverwaltung geklärt werden. Unsere Kaufpreise haben sich seit Beginn der Vermarktung nicht geändert.