Als „halt- und gegenstandslos“ hat die LEG Hessen-Hanau die aktuelle Berichterstattung im Hanauer Anzeiger vom 6. Juni zur Abnahme der Eigentumswohnungen im Triangle Housing zurückgewiesen. „Wäre die Redakteurin ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen und hätte uns vor der Veröffentlichung um Stellungnahme zu den von den Käufern kritisierten Punkten gebeten, hätten wir die Sachverhalte aufklären können“, so Dr. Marc Weinstock, Geschäftsführer der LEG Hessen-Hanau GmbH. Festzuhalten bleibe, dass die öffentlich bestellten und vereidigten beziehungsweise zertifizierten Sachverständigen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die betreffenden Wohnungen abnahmefähig seien. „Dass nun der Eindruck erweckt wird, die LEG übergebe mangelhafte Wohnungen, entbehrt jeglicher Grundlage“, so Weinstock weiter. In den Gutachter-Stellungnahmen werde von Bagatellen gesprochen und festgehalten, dass es sich bei den Beanstandungen der Käufer „weder um funktionale, noch um technische Belange handelt, sondern überwiegend um optische Beeinträchtigungen. Es sind insgesamt wenige Beanstandungen vorhanden, diese sind als unwesentlich zu bezeichnen, sie können kurzfristig nachgebessert werden und sie stehen weder einer Abnahme noch Bezugsfähigkeit im Wege.“
Entschieden tritt Dr. Weinstock auch dem Vorwurf entgegen, die Käufer würden seitens der LEG zur Abnahme genötigt. „In keiner Wohnung wurden von den Sachverständigen Mängel festgestellt, die einer Abnahme entgegenstehen. Insofern ist die Verweigerung der Abnahmen rechtlich nicht zulässig. Darauf habe ich auch persönlich per E-Mail hingewiesen und klargestellt, dass bei einer weiteren unberechtigten Abnahmeverweigerung die Kaufrückabwicklung eingeleitet wird“, ergänzt der Geschäftsführer. Außerdem habe die LEG bislang alle Beanstandungen in den übergebenen Wohnungen umgehend beseitigt.
„Die Entwicklung des Pioneer Park Hanau erfolgt in sehr hohem Tempo, weil in der Region dringend Wohnraum benötigt wird. Trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie erfüllen wir unsere vertraglichen Pflichten. Das erwarten wir auch von den Käufern“, führt Weinstock weiter aus. Die LEG unternehme weiterhin alles, damit die Käufer wie vereinbart ihre Wohnungen beziehen können. Zudem sollen Grünanlagen und Parkplätze möglichst fertiggestellt sein, auch wenn zum Zeitpunkt der Bezugsfähigkeit die dies nicht geschuldet ist. „Mein Eindruck ist: Die meisten haben dafür vollstes Verständnis, denn sie sind froh darüber, dass sie wie geplant einziehen können“, erklärt Weinstock. So waren die von der Redakteurin Yvonne Backhaus-Arnold erwähnten Parkplätze bei Erscheinen des Artikels im Hanauer Anzeiger vom 6. Juni bereits fertiggestellt.
Die LEG Hessen-Hanau hat den Hanauer Anzeiger auf seine journalistische Sorgfaltspflicht hingewiesen und angemerkt, dass vor allem in kritischen Artikeln sämtliche betroffenen Akteure – also auch die LEG-Hessen-Hanau selbst – zu Wort kommen sollten. Chefredakteur Robert Göbel sah allerdings keine Veranlassung, diese Möglichkeit zum Beispiel per Interview oder Zitat nachzuholen.
Im Sinne einer transparenten Kommunikation sind die Stellungnahmen der Sachverständigen und die in der Berichterstattung angesprochene Mail von Marc Weinstock an die Käufer hier beigefügt.
Gutachten Wohnung 06 im Haus 303: Lesen
Gutachten Wohnung 10 im Haus 303: Lesen
E-Mail von Marc Weinstock an die Käufer: Lesen